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in Vorbereitung: 3onTour!
40 benimmregeln fuer unterwegs

  
Indien
24. April 2003

40 benimmregeln fuer unterwegs

6110 km, murud (INDIEN)

par. 1. ALLGEMEIN

ein kleines, aber feines regelwerk unterstuetzt bei laengeren reisen einen reibungslosen ablauf und miteinander . es soll unklarheiten klaeren, spannungen und konflikte loesen und auf beiden seiten fuer heiterkeit sorgen.

par. 2. VERHALTEN FUER BINE - AUFGESTELLT VON ULI

die vertragsnehmerin bine verpflichtet sich bei vertragsgeber uli fuer folgendes verhalten:

2.1.a.
das kaufen von kleinen, unsinnigen meist uebel schmeckenden suessigkeiten ist zu unterlassen.

2.1.b.
das gilt auch fuer suessigkeiten in leuchtend-gruenen und knallig-rosanen verpackungen, und fuer leckereien mit beigelegtem plastikspielzeug.

2.2.a.
die naechtlichen klogaenge sollen die zahl 3 nicht ueberschreiten.

2.2.b.
auch ein 'kurz-pinkeln-gehen' ohne entsprechendem erfolg gilt als vollstaendiger klogang.

2.3.
PET- flaschen mit inhalt duerfen nicht in zerdruecktem zustand verschlossen werden. der vertragsgeber soll jederzeit einen formschoenen trinkbehaelter vorfinden.

2.4.a.
speisen und getraenke - ob von der vertragsnehmerin selbst gekauft oder bestellt - sollen bei bedarf immer mit dem vertragsgeber geteilt werden.

2.4.b.
dieser anspruch besteht immer, aber vor allem bei schmackhaften lebensmitteln.

2.5.
es besteht kein anspruch auf das entfernenlassen von allerlei getier durch den vertragsgeber, wie z.b. spinnen, kaefer oder maeuse.

2.6.
der klopapier-konsum der vertragsnehmerin ist auf eine rolle pro tag limitiert.

2.7.
der vertragsgeber hat anspruch auf folgende taetigkeiten durch die vertragsnehmerin:

2.7.a.
schmieren der fruehstuecks- und jausenbrote

2.7.b.
schneiden von gemuese und obst

2.8.a.
die vertragsnehmerin ist verfuegerin ueber die subdomain 'binewenzel', der hauptdomain 'pedalglobal.net'. unmutsaeusserungen oder gar protest ueber etwaig auftretende fehler unter dieser subdomain sind zu unterlassen. dies gilt auch fuer fehlfunktionen, die unter der domain des vertragsgebers nicht auftreten

2.8.b.
der vertragsgeber weist an dieser stelle schuld oder gar berechnung ausdruecklich von sich. diesbezuegliche reklamationen sind an den webmaster markus zu adressieren.

2.9.a.
die vertragsnehmerin verpflichtet sich, ihre e-mail- und internetadressen und die des vertragsnehmers fehlerfrei anzuwenden.

2.9.b.
auch das falsche setzen von '.' und '@' fuehrt nicht zum erwuenschten ergebnis und muss daher als fehler gewertet werden.

2.10.
die vertragsnehmerin verpflichtet sich weiters (zumindest hin und wieder) entscheidungen zu treffen.

2.11.
reiseberichte, die unter der subdomain 'binewenzel' der vertragsnehmerin veroeffentlicht werden, sind - trotz etwaiger probleme beschrieben unter par. 2.8. - termingerecht beim vertragsgeber abzuliefern.

2.12.
kuscheln ist nur in den zeiten 21:00 bis 23:00 und 06:00 bis 08:00 gestattet.

2.13.
der vertragsgeber moechte waehrend der nachtruhe nicht an die zeltwand gedraengt werden. dieser punkt waere obsolet, wuerde die vertragsnehmerin beharrlich par. 2.12 unterwandern.

2.14.
der vertragsgeber hat keinerlei rechte, einfluss auf die art und weise des bepackens oder der packordnung in den gepaecksaufbewahrungsbehaeltern der vertragsnehmerin auszuueben. der vertragsgeber kann auch nicht auf das einhalten gewisser zeitlimits das auffinden bestimmter gegenstaende in den gepaecksaufbewahrungsbehaeltern betreffend, pochen. die vertragsnehmerin verpflichtet sich aber dafuer, dem vertragsgeber - sollte dieser gezwungen sein, gegenstaende in den gepaecksaufbewahrungsbehaeltern der vertragsnehmerin finden zu muessen - richtige angaben ueber die befindlichkeit des vom vertragsgeber gesuchten gegenstandes zu machen.

2.15.a.
die vertragsnehmerin verpflichtet sich, waehrend dem fahrradfahren einen abstand von ca. 2 meter HINTER dem vertragsgeber einzuhalten.

2.15.b.
ein ausweiten dieses abstandes auf mehrere km ist zu vermeiden.

2.15.c.
ein positiver abstand VOR dem vertragsgeber ist jedoch auch nicht erwuenscht.

2.16.a.
in situationen von fehlender orientierung des vertragsgebers sind saemtliche kommentare der vertragsnehmerin zu unterlassen.

2.16.b.
das gilt vor allem in situation von korrekter orientierung der vertragsnehmerin.

2.17.
die vertragsnehmerin verpflichtet sich, unterhosen, socken und fahrradhosen des vertragsgebers regelmaessig und unaufgefordert zu waschen.

2.18.
die von der vertragsnehmerin erworbenen hardcover buecher, die vom vertragsgeber am fahrrad zu transportieren sind, duerfen die masse und das gewicht zweier telefonbuecher nicht ueberschreiten.

2.19.
der vertragsgeber verhaengt einen begleitzwang der vertragsnehmerin durch den vertragsgeber in allen selbstbedienungssupermaerkten waehrend der tour.

2.20.a.
der vertragsnehmerin ist es untersagt, dem vertragsgeber cola ueber den kopf zu giessen.

2.20.b.
dieses verbot gilt fuer alle arten von fluessigkeiten.

par.3. VERHALTEN FUER ULI - AUFGESTELLT VON BINE


der vertragsnehmer uli verpflichtet sich bei vertragsgeberin bine fuer folgendes verhalten:

3.1.
der vertragsnehmer darf nicht in der nase bohren, auch wenn er meint es sei eine philosophische angelegenheit.

3.2.
dem vertragsnehmer ist es nicht gestattet im zelt zu pupsen.

3.2.1.
auch nicht in seinem schlafsack, der naemlich, anders als der vertragsnehmer denkt, die duefte durchlaesst.

3.3.
der vertragsnehmer verpflichtet sich jeden morgen lecker cappuchino mit wechselnder bestaeubung (schoko bzw. zimt) an den schlafsack zu bringen.

3.3.1.
dies soll ohne lautes geschimpfe und fragen nach dem verbleib der tassen, cappuchino, loeffel usw. von statten gehen.

3.4.
der vertragsnehmer hat bei bergauffahrten in regelmaessigen abstaenden auf die vertragsgeberin mit erfrischungen und, wenn gewuenscht, mit leichten snacks zu warten.

3.5.
am abend soll der vertragsnehmer unaufgefordert den ruecken der vertragsgeberin massieren.

3.6.
bei schweren etappen darf der vertragsnehmer ausnahmsweise mittags ein bier zu sich nehmen, denn so ist die etappe bald beendet, da der vertragsnehmer dann nur noch dahinkriecht.

3.7.
zu den pflichten des vertragsnehmers gehoert es immer genuegend kleingeld fuer leckerlies fuer die vertragsgeberin bereitzuhalten.

3.8.
der vertragsnehmer hat ohne ein wort zu sagen die bestellten essenssachen, die der vertragsgeberin nicht munden, aufzuessen und neue, der vertragsgeberin schmeckende zu bestellen.

3.9.
wenn am abend ein tueckischer steinboden vorzufinden ist, dann gehoert es zu den pflichten des vertragsnehmers die heringe hineinzuklopfen. (wohlgemerkt besitzen wir aus gewichtsgruenden keinen hammer)

3.10.
dinge, die ueberraschenderweise nicht mehr in die packtaschen der vertragsgeberin passen, hat der vertragsnehmer ohne zu murren oder schlaue tipps zu geben zu uebernehmen.

3.11.
flaschen sollen vom vertragsnehmer so zugeschraubt werden, dass auch die vertragsgeberin sie ohne kraftaufwand aufbekommt.

3.12.
der vertragsnehmer verpflichtet sich nicht staendig die pommes der vertragsgeberin aufzuessen.

3.12.1.
dies gilt auch, wenn er seine schon aufgegessen hat.

3.13.
eine der pflichten des vertragsnehmers besteht darin, ohne ein langes gesicht zu ziehen und dumme bemerkungen zu machen durch laeden und basare zu bummeln.

3.14.
der vertragsnehmer soll sich an gemeinsame erlebnisse in deutschland erinnern und nicht an die fussballergebnisse von rapid wien.

3.15.
die zeltplatzsuche darf nicht mehr als eine halbe stund beanspruchen.

3.15.1
der untergrund darf nicht laenger als 3 minuten abgetastet werden.

3.15.2.
ueberlegungen in welche richtung sich der boden neigt, duerfen nicht mehr als 5 minuten beanspruchen.

3.15.3.
es duerfen nicht mehr als drei plaetze aufgesucht werden, dann muss sich der vertragsnehmer fuer einen entscheiden.

3.16.
der vertragsnehmer darf sich nicht mit taxifahrern pruegeln, auch nicht, wenn sie ihm mitten in der nacht irgendwo, nur nicht am hotel, absetzen und den vollen preis verlangen.

3.17.
auch zu nervigen grenzbeamten hat der vertragsnehmer stets hoeflich zu sein.

3.18.
die schnakenjagd (fuer die oesterreichischen leser: gelsenjagd) muss auch vom vertragsnehmer durchfuehrt werden.

3.19.
warnhinweise der vertragsgeberin, wilde hunde, woelfe und aehnliches getier betreffend, sind ernst zu nehmen.

3.19.1.
ein einschlafen nach diesem warnhinweis ist strengstens untersagt.

3.20.
in situationen in denen das zelt unter wasser steht und die vertragsgeberin bereits nasse kalte fuesse hat sind konstruktive vorschlaege fuer das weitere vorgehen durch den vertragsnehmer einzugehen.

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